Wir sind gerne für Sie da

Zurzeit sind wir im Umkreis von ca. 200 km um Bamberg für Sie tätig.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Ihr Ansprechpartner

Anja Sobbe-Dippold Inhaberin REHAintegra

Anja Sobbe-Dippold
Inhaberin REHAintegra
M. Sc. Systemische Psychotherapie
Rehabilitationspsychologin

Tel.: 0175 – 64 21 290
E-Mail: a.sobbe(at)rehaintegra.de

Schreiben Sie uns

Wer trägt die Kosten?

Bei Arbeits- oder Arbeitswegeunfällen kommen im Regelfall die Berufsgenossenschaften für eine Behandlung aller unfallbezogenen Schädigungen auf. Diese übernehmen nicht nur die Heilbehandlungskosten für alle körperlichen Schädigungen, sondern auch psychische Unfallfolgestörungen, wie zum Beispiel, wenn sich Ängste entwickelt haben die einen daran hindern wieder an die Maschine zurückzukehren an welcher der Unfall passiert ist.

REHAintegra arbeitet eng mit den meisten der Berufsgenossenschaften zusammen.

  • Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
  • Berufsgenossenschaft Holz und Metall
  • Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
  • Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
  • Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – BG BAU
  • Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
  • Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
  • Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
  • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Rufen Sie uns an, wenn Sie wissen möchten, ob auch Ihre Region von uns betreut wird.

Viele Fragen zur Zuständigkeit und darüber hinaus können außerdem direkt mit dem Dachverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) unter der allgemeinen Hotline 0800 – 60 50 404 geklärt werden.

Gegenüber anderen Kostenträgern wie der Rentenversicherung und der Agentur für Arbeit kann ein begründeter Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Eine zusätzliche Empfehlung durch den zuständigen Arzt (z.B. Hausarzt oder Psychiater) ist dabei zwar nicht zwingend notwendig, aber durchaus sinnvoll.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gern und helfen Ihnen bei allen nötigen Anfragen bei den möglichen Kostenträgern.

Ähnlich verhält es sich bei Unfällen (v.a. im Straßenverkehr), bei denen die Versicherung des Unfallgegners für Folgeschäden aufkommen muss. Hier übernimmt bei eindeutiger Schuldfrage oftmals diese Versicherung auch die Kosten für Heilverfahren, wie von REHAintegra angeboten.

Eine gute Beratung bei ihrem vertrauensvollen Anwalt und eine reibungslose Kostenübernahmeanfrage unsererseits wird Ihnen helfen unseren zeitökonomischen Service in Anspruch nehmen zu können.

Eine Behandlung über die gesetzlichen Krankenkassen ist in der Regel bei REHAintegra noch nicht möglich, da wir keine psychotherapeutische Praxis mit Kassensitz sind. In Ausnahmefällen genehmigen aber auch manche Krankenkassen eine Versorgung durch uns, wenn die Situation eine Alternative nicht zeitnah zulässt.

Ähnlich sieht es bei privaten Krankenkassen aus. Viele Tarife beinhalten die Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie. Dadurch können unsere Sitzungen bezahlt werden.

Sollte kein Kostenträger die Behandlung zahlen, so gibt es immer noch die Möglichkeit als Selbstzahler zu uns zu kommen, sowie es auch die meisten Klienten von Heilpraktikern tun. Hierbei leisten wir auf Wunsch auch gern nur eine reine Akutversorgung oder Beratung, bis der Klient ggf. z.B. einen Platz bei einem approbierten Psychotherapeuten erhält.